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Was ist die elektronische Kommunikation?
Wir bieten unseren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, einen Großteil der von uns in Papierform zugesendeten vertragsrelevanten Dokumente nur in elektronischer Form zuzustellen. Das betrifft vor allem die Zusendung von Dokumenten wie Versicherungspolizzen, Vertragsinformationen und sonstige Mitteilungen.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie eine Vereinbarung zur elektronischen Kommunikation mit uns abschließen.
Ihre Vorteile:
• Sie finden alle vertragsrelevanten Dokumente, Polizzen und Versicherungsunterlagen jederzeit und von jedem Ort aus digital im Kundenportal und in der App.
• Sie haben alles rund um Ihre Versicherung schnell, unkompliziert und digital im Blick.
• Sie vermeiden unnötiges „Papier- und Polizzenchaos“ und leisten einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung und Schutz unserer Umwelt.
Wie funktioniert es?
Sobald Sie sich im Merkur Kundenportal anmelden, werden Sie gefragt, ob Sie die elektronische Kommunikation aktivieren möchten. Nachdem Sie die Vereinbarung ausführlich durchgelesen haben, können Sie gleich dort der elektronischen Kommunikation zustimmen. Und schon erhalten Sie ab sofort den Großteil Ihrer vertragsrelevanten Dokumente rein digital!
Sie können die elektronische Kommunikation auch jederzeit unter „Stammdaten & Profil“ im Kundenportal oder in der App aktivieren bzw. widerrufen.
Hinweis: Für die Aktivierung in der Merkur App ist ein Update der App auf die Version 2.5.0 oder höher notwendig (einfach die Merkur App im App Store oder im Google Play Store aktualisieren).
TIPP!
Wenn Sie noch nicht im Kundenportal registriert sind, führen Sie bitte zuvor die Registrierung durch. Das geht ganz einfach per Handy-Signatur oder auf klassischem Weg. Fordern Sie Ihre Zugangsdaten jetzt an.
Jetzt registrierenHaben Sie weitere Fragen?
Hier finden Sie häufige Fragen zur elektronischen Kommunikation
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Was versteht man unter elektronischer Zustellung (in weiterer Folge elektronische Kommunikation genannt)?
Das Versicherungsrecht bietet die Möglichkeit, einen Großteil der schriftlichen Kommunikation zwischen Versicherung und Kunden in elektronischer Form abzuwickeln. Das betrifft vor allem die Zustellung von Dokumenten von der Merkur an den Kunden, z.B.: von Versicherungspolizzen und laufenden Vertragsinformationen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie eine Vereinbarung zur elektronischen Kommunikation mit uns abschließen, die Sie schnell und einfach selbst aktivieren können.
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Was sind die Vorteile der elektronischen Kommunikation für mich?
- Sie finden alle vertragsrelevanten Dokumente, Polizzen und Versicherungsunterlagen jederzeit und von jedem Ort aus digital im Kundenportal und in der App.
- Sie haben alles rund um Ihre Versicherung schnell, unkompliziert und digital im Blick.
- Sie vermeiden unnötiges Papier- und Polizzenchaos und leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
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Wie kann ich mit der Merkur elektronisch kommunizieren?
Als Kunde haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, Erklärungen und andere Informationen auf elektronischem Weg an die Merkur Versicherung per E-Mail, gerichtet an merkur@merkur.at, zu übermitteln. Aus dem Text der E-Mail muss der vollständige Name des Kunden und die Polizzen- oder Kundennummer hervorgehen. Unterlagen im Anhang der E-Mail-Nachricht sind in den Dateiformaten PDF oder JPG zu übermitteln.
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Wie und wo kann ich die elektronische Kommunikation mit der Merkur Versicherung vereinbaren?
Sofern Sie bereits im Kundenportal bzw. der Merkur App registriert sind, melden Sie sich bitte im Kundenportal oder in der Merkur App an. Sie werden nach der Anmeldung gefragt, ob Sie die Vereinbarung zur elektronischen Kommunikation aktivieren möchten. Einfach auf „AKTIVIEREN" klicken.
Darüber hinaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit die elektronische Kommunikation unter „Stammdaten & Profil" zu vereinbaren: Klicken Sie auf den grünen Stift rechts, um Ihre Stammdaten zu bearbeiten und schieben Sie den Regler bei „Zustimmung zur elektronischen Kommunikation erteilt" nach rechts. Wenn Sie Ihre Stammdaten nun speichern, erscheint die Vereinbarung zur elektronischen Kommunikation. Stimmen Sie dieser zu, indem Sie auf „zustimmen" klicken.
Wenn Sie noch nicht im Kundenportal registriert sind, führen Sie bitte zuvor die Registrierung durch.
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Brauche ich zwingend einen Zugang zum Kundenportal, um die elektronische Kommunikation zu vereinbaren?
Da die Schreiben vonseiten der Merkur Versicherung in Ihr Postfach im Kundenportal bzw. in der Merkur App übermittelt werden, ist es notwendig, dass Sie sich - sofern Sie nicht ohnehin bereits einen Zugang zum Kundenportal/ der Merkur App haben - vor Abschluss der elektronischen Kommunikation im Kundenportal oder der Merkur App registrieren. Sobald die Merkur Versicherung neue vertragsrelevante Inhalte in das elektronische Postfach übermittelt, werden Sie darüber per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse informiert.
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Wer kann die elektronische Kommunikation mit der Merkur Versicherung vereinbaren?
Sowohl der Versicherungsnehmer eines Vertrages als auch jede versicherte Person kann die elektronische Kommunikation vereinbaren. Aus rechtlichen Gründen erfolgt der Großteil der Zustellung von Dokumenten allerdings an den Versicherungsnehmer.
Juristische Personen sind nicht berechtigt sich am Kundenportal zu registrieren und können daher auch keine elektronische Kommunikation mit der Merkur Versicherung vereinbaren.
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Was ist der Unterschied zwischen der Vereinbarung zur elektronischen Teilkommunikation und der Vereinbarung zur elektronischen Kommunikation?
Die Vereinbarung zur elektronischen Teilkommunikation umfasst alle vorvertraglichen Schriftstücke und Informationen (Angebot, Vermittlerinformationsblatt, Basis- bzw. Produktinformationsblatt, Antrag, Informationen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz) und wird benötigt, um dem Kunden diese im Zuge des Antrags- und Angebotsprozesses elektronisch übermitteln zu können.
Die Vereinbarung zur elektronischen Kommunikation umfasst alle vertragsrelevanten Schriftstücke und Informationen (ab Abschluss der Vereinbarung zur eKOM) wie zum Beispiel Polizzen, Abrechnungsinformationen, Schreiben im Zuge der Leistungs- und Bestandsbearbeitung). Ausgenommen von der elektronischen Kommunikation sind Polizzen aus dem Bereich der Lebensversicherung, sowie jene Erklärungen, Urkunden und andere Informationen, die aufgrund gesetzlicher Vorschrift oder vertraglicher Vereinbarung der Schriftform (mit Unterschrift) bedürfen.
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Welche Dokumente sind von der Vereinbarung zur elektronischen Kommunikation erfasst?
Die Vereinbarung zur elektronischen Kommunikation umfasst alle vertragsrelevanten Schriftstücke und Informationen (ab Abschluss der Vereinbarung zur eKOM) wie zum Beispiel Polizzen, Abrechnungsinformationen, Schreiben im Zuge der Leistungs- und Bestandsbearbeitung). Ausgenommen von der elektronischen Kommunikation sind Polizzen aus dem Bereich der Lebensversicherung, sowie jene Erklärungen, Urkunden und andere Informationen, die aufgrund gesetzlicher Vorschrift oder vertraglicher Vereinbarung der Schriftform (mit Unterschrift) bedürfen.
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Warum erhalte ich als Kunde trotz vereinbarter elektronischer Kommunikation weiterhin gewisse Dokumente in Papierform?
Es gibt einige Schreiben, die auch bei vereinbarter elektronischer Kommunikation in Papierform übermittelt werden. Dies betrifft einerseits Schreiben die von der elektronischen Kommunikation ausgenommen sind (zB Polizzen im Bereich der Lebensversicherung) und andererseits Schreiben, die zwar offiziell elektronisch im Posteingang des Kundenportals zugestellt werden, aber aufgrund interner Prozesse und Überlegungen - bis auf weiteres - zusätzlich in Papierform versendet werden (zB Schreiben mit Rückantwortkuverts/Formularen, die vom Kunden auszufüllen bzw. zu unterschreiben sind).
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Was muss ich als Kunde machen, wenn sich meine E-Mail Adresse ändert?
Wenn sich Ihre E-Mail Adresse ändert, müssen Sie dies der Merkur Versicherung unverzüglich bekannt geben. Bitte melden Sie sich hierzu im Kundenportal/in der Merkur App an und gehen Sie auf „Stammdaten&Profil": Klicken Sie auf das Stift-Symbol rechts unten (Stammdaten bearbeiten), ändern Sie Ihre E-Mail-Adresse und speichern Sie Ihre Stammdaten.
Nach Änderung Ihrer E-Mail-Adresse im Kundenportal/ der App erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Mittels Klick auf diesen Bestätigungslink (Gültigkeit: 24 Stunden) gelangen Sie zur Anmeldeseite des Kundenportals. Bitte melden Sie sich gleich erneut im Kundenportal an, um die geänderte E-Mail Adresse zu bestätigen.
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Ich habe nach Änderung der E-Mail-Adresse keinen Bestätigungslink per E-Mail erhalten bzw. die Gültigkeitsdauer der Bestätigung (24 Stunden) ist inzwischen abgelaufen. Was soll ich nun tun?
Bitte überprüfen Sie, ob das E-Mail im Spam-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes gelandet ist bzw. ob die von Ihnen in den Stammdaten des Kundenportals /der Merkur App geänderte E-Mail-Adresse korrekt ist.
Wenn Sie die geänderte E-Mail-Adresse noch nicht bestätigt haben, können Sie eine E-Mail mit einem neuen Bestätigungslink anfordern, indem Sie im Kundenportal unter Stammdaten&Profil auf „Bestätigungsmail erneut senden" klicken. Mittels Klick auf diesen Bestätigungslink (Gültigkeit: 24 Stunden) gelangen Sie zur Anmeldeseite des Kundenportals. Bitte melden Sie sich gleich erneut im Kundenportal an, um die geänderte E-Mail Adresse zu bestätigen.
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Wie kann ich die elektronische Kommunikation widerrufen?
Sie können die elektronische Kommunikation selbstständig im Kundenportal / in der Merkur App widerrufen. Bitte öffnen Sie hierzu unter „Profil&Stammdaten" Ihre Stammdaten und klicken Sie auf den grünen Stift rechts unten, um Ihre Stammdaten zu bearbeiten. Schieben Sie bitte den Regler bei „Zustimmung zur elektronischen Kommunikation erteilt" nach links und speichern Sie die Stammdaten.
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Was passiert, wenn ich die elektronische Kommunikation vereinbart habe und meinen Kundenportalzugang lösche?
Wenn Sie Ihren Zugang zum Kundenportal löschen, widerrufen Sie hiermit gleichzeitig die Vereinbarung zur elektronischen Kommunikation.
Achtung! Wenn Sie Ihren Zugang zum Kundenportal löschen, können Sie nicht mehr auf die Ihnen im Kundenportal zugestellten Dokumente zugreifen. Auch wenn Sie sich in Zukunft erneut im Kundenportal registrieren, stehen Ihnen die in der Vergangenheit zugestellten Dokumente nicht mehr im Kundenportal zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen daher, sich Ihre Dokumente vor dem Löschen des Portalzugangs herunterzuladen.
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Wo finde ich die Vereinbarung zur elektronischen Kommunikation in der App?
Für die Aktivierung in der Merkur App ist ein Update der App auf die Version 2.5.0 oder höher notwendig (einfach die Merkur App im App Store oder im Google Play Store aktualisieren). Nach dem Update können Sie die elektronische Kommunikation in Ihrem Profil aktivieren.