Telemedizin FAQ ab 01.01.2023

Häufige Fragen zur telemedizinischen Videoberatung

  • Wer kann die Buchung mit Direktverrechnung in Anspruch nehmen?
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    Die Direktverrechnung steht jenen KundInnen mit Merkur-Kundenportalzugang zur Verfügung, die einen Merkur-Gesundheitsversicherungs-Tarif der Serie H ab 01.07.2021 inkl. ausreichendem ambulanten Höchstsatz haben und kein Leistungsausschluss vorliegt.

  • Wer kann die Buchung mit Rechnung in Anspruch nehmen?
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    Die Buchung über den Button "Rechnung" steht allen KundInnen mit Kundenportalzugang und einem Merkur-Gesundheitsversicherungs-Tarif zur Verfügung. Im Anschluss an die Konsultation erhalten Sie eine Rechnung, die von Ihnen selbst vollständig zu begleichen ist. In weiterer Folge ist eine Einreichung der Rechnung zur Rückverrechnung mit der Merkur Versicherung nur möglich, wenn Sie einen ambulanten Tarif inkl. ausreichendem Höchstsatz und ohne entsprechenden Leistungsausschluss haben bzw. nach vorangegangener Einreichung bei ihrer Sozialversicherung. 

  • Um wie viel wird der Höchstsatz bei der Direktverrechnung reduziert (hier ist keine Einreichung der Rechnung bei der gesetzlichen Sozialversicherung möglich)?
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    Pro Konsultation wird der Höchstsatz um 43,99€ reduziert, vorausgesetzt eine tarifliche Deckung ist gegeben. Eine Einreichung der Rechnung bei der gesetzlichen Sozialversicherung ist hier nicht möglich.

  • Wie hoch sind die Kosten bei der Buchung über den Button "Rechnung" (hier ist im Anschluss eine Einreichung der Rechnung bei der gesetzlichen Sozialversicherung möglich)?
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    Hier betragen die Kosten pro Konsultation ebenfalls 43,99€, allerdings kann die Rechnung vom Kunden im Anschluss bei der gesetzlichen Sozialversicherung eingereicht werden. Gegebenenfalls erstattet die gesetzliche Sozialversicherung einen Teil des Betrages. Wird die Rechnung im Anschluss bei der Merkur Versicherung AG eingereicht, reduziert sich der Höchstsatz, sofern eine tarifliche Deckung vorliegt, um 43,99€, unter Berücksichtigung des Erstattungsbetrages der gesetzlichen Sozialversicherung.

  • Wie viel erstattet die gesetzliche Sozialversicherung?
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    Zur Information, ob und wie viel die gesetzliche Sozialversicherung rückerstattet, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre gesetzliche Sozialversicherung. 

  • Welchen Arzt kann ich konsultieren?
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    Die Auswahl der Ärzte finden Sie hier.

    Sie werden immer mit dem nächsten freiwerdenden Arzt verbunden, um möglichst effektiv und zeitnah behandelt werden zu können.

  • Wann kann ich die Konsultation in Anspruch nehmen?
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    Montag – Freitag von 9 bis 17 Uhr.

  • Wer ist der Anbieter des telemedizinischen Services?
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    Der telemedizinische Service wird von der drd GmbH angeboten. Es bestehen keine Verträge zwischen der Merkur Versicherung AG und den teilnehmenden Ärzten. Die Ärzte werden von unserem Kooperationspartner, der drd GmbH, ausgewählt.

  • Werden von der Merkur Versicherung Daten weitergegeben?
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    Nach der Auswahl "Direktverrechnung" bzw. "Rechnung" erhalten Sie eine Übersicht über die von Ihnen an die drd GmbH zu übermittelnden Daten. Erst, wenn Sie die Accounterstellung bei der drd GmbH abschließen, verlassen die Daten Ihr Gerät und werden von der drd GmbH erhoben und verarbeitet.

  • Erhält die Merkur Versicherung Gesundheitsdaten von der drd GmbH?
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    Bei der Direktverrechnung bzw. durch die eingereichte Rechnung erhält die Merkur Versicherung AG jene Informationen über die stattgefundene Konsultation, die auf der Rechnung ersichtlich sind. 

  • Ich habe Symptome einer Coronainfektion, was soll ich tun?
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    Wenn Sie befürchten, an Corona erkrankt zu sein, wenden Sie sich in Abstimmung mit den Behörden bitte an die Gesundheitshotline 1450. 

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